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Das französische Arbeitsrecht (Code du travail, Artikel R3243-1) schreibt vor, dass Arbeitgeber für jede Zahlungsperiode eine detaillierte Gehaltsabrechnung (bulletin de paie) ausstellen müssen. Seit 2018 gruppiert das vereinfachte Gehaltsabrechnungsformat die Sozialbeiträge in übersichtlichere Kategorien. Frankreich hat eine der höchsten Arbeitgeber-Sozialabgabenquoten in Europa, und die Gehaltsabrechnung muss die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile der Sozialbeiträge (cotisations sociales) klar ausweisen.
Zahlungsfrequenz
Monatlich
Währung
EUR (€)
CSG (Contribution Sociale Généralisée — Allgemeiner Sozialbeitrag)
CRDS (Contribution au Remboursement de la Dette Sociale — Beitrag zur Tilgung der Sozialschulden)
Assurance maladie (Krankenversicherung)
Assurance vieillesse (Rentenversicherung)
Assurance chômage (Arbeitslosenversicherung)
Retraite complémentaire (Zusatzrente — AGIRC-ARRCO)
EUR-Währungsformatierung
Aufteilung in Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeiträge (cotisations patronales/salariales)
Layout im vereinfachten Gehaltsabrechnungsformat (bulletin de paie simplifié)
Felder für steuerpflichtiges Netto (net imposable) und Auszahlungsbetrag (net à payer)
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