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Spanische Arbeitgeber müssen eine Gehaltsabrechnung (nómina) bereitstellen, die dem offiziellen Muster des Arbeitsministeriums entspricht. Das Arbeitnehmerstatut (Estatuto de los Trabajadores) verlangt die detaillierte Offenlegung von Bruttogehalt, allen Abzügen und Nettogehalt. Spanien verwendet einzigartigerweise ein System von 14 monatlichen Zahlungen pro Jahr für die meisten Arbeitnehmer, mit Sonderzahlungen (pagas extraordinarias) typischerweise im Juni und Dezember.
Zahlungsfrequenz
Monatlich (14 Zahlungen pro Jahr)
Währung
EUR (€)
IRPF (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas — Einkommensteuer)
Contingencias Comunes (Allgemeine Sozialversicherung)
Desempleo (Arbeitslosigkeitsbeitrag)
Formación Profesional (Berufsausbildung)
Horas Extraordinarias (Überstunden-Sozialversicherung)
EUR-Währungsformatierung
IRPF-Quellensteuerfelder
Unterstützung für Sonderzahlungen (paga extraordinaria)
Felder für Tarifvertrags-Gehaltskategorien (convenio colectivo)
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