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Das saudi-arabische Arbeitsgesetz (Königliches Dekret M/51) verpflichtet Arbeitgeber, Löhne über das Lohnschutzsystem (WPS) zu zahlen, das vom Ministerium für Humanressourcen und soziale Entwicklung (MHRSD) verwaltet wird. Es gibt keine persönliche Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen. Arbeitgeber müssen saudi-arabische Arbeitnehmer bei GOSI (Allgemeine Organisation für Sozialversicherung) anmelden und detaillierte Gehaltsunterlagen bereitstellen, einschließlich Grundgehalt, Wohnungszulage und Transportzulage.
Zahlungsfrequenz
Monatlich
Währung
SAR (SAR)
GOSI — Rentenversicherung (nur saudi-arabische Staatsangehörige, 9,75 % Arbeitnehmer)
GOSI — Berufsgefahren (2 % nur Arbeitgeber)
GOSI — SANED Arbeitslosenversicherung (nur saudi-arabische Staatsangehörige)
Rückzahlung von Gehaltsvorschüssen
Abzüge bei Abwesenheit
SAR-Währungsformatierung
GOSI-Beitragsberechnungsfelder
Posten für Wohnungs- und Transportzulagen
WPS-kompatible Gehaltsstruktur
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