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Gemäß dem japanischen Arbeitsnormengesetz (Artikel 24) müssen Löhne direkt an die Arbeitnehmer in Landeswährung mindestens einmal monatlich an einem festen Datum gezahlt werden. Arbeitgeber müssen eine Gehaltsabrechnung (kyuyo meisai) ausstellen, die Bruttogehalt, alle Abzüge und Nettogehalt ausweist. Das japanische Sozialversicherungssystem (Shakai Hoken) verpflichtet Arbeitgeber, berechtigte Arbeitnehmer anzumelden und die Versicherungsprämien gleichmäßig aufzuteilen.
Zahlungsfrequenz
Monatlich
Währung
JPY (¥)
Shotokuzei (Einkommensteuer)
Juminzei (Einwohnersteuer / Gemeindesteuer)
Kenko Hoken (Krankenversicherung)
Kosei Nenkin (Arbeitnehmer-Rentenversicherung)
Koyo Hoken (Beschäftigungsversicherung)
Kaigo Hoken (Pflegeversicherung)
JPY-Währungsformatierung (keine Dezimalstellen)
Berechnungsfelder für Shakai-Hoken-Prämien
Unterstützung für Bonus-Abrechnungen (Shoyo)
Verfolgung der monatlichen Einwohnersteuer-Raten
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